Express Online: Was meinen Sie? | 31. Januar 2013

Sexismus?

Foto: Public Domain

Frage: Sexismus?
Express-Leser stimmen ab:

Abgegebene Stimmen: 129
Brüderle soll zurücktreten (19)
14,73%
Brüderle soll sich entschuldigen (21)
16,28%
Brüderle braucht sich nicht zu entschuldigen (47)
36,43%
Brüderle soll zurücktreten und die FDP sich für die Verharmlosung seines Handelns entschuldigen (42)
32,56%

Express-Leser kommentieren:

Erwin am 10.02.2013 18:59:08
In was für einer geistig minderbemittelten Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Frauen sich höchst aufreizend und sexy anziehen und dann bei Kommentaren oder Andeutungen sich beschweren wollen ? Da fährt ein dämlicher Pizzafahrer mit überhöhter Geschwindigkeit innerorts einen 7-jährigen tot und bekommt dafür nur eine lächerliche Geldstrafe und einen eitigen Führerscheinentzug! Verbrecherische Banken und Spekulanten verbrennen Milliarden Euros und der dämliche Deutsche soll's bezahlen! Arbeitnehmer/innen werden wegen Nichtigkeiten (mit Zuspruch staatlicher Rechtsprechung) gekündigt! Die deutsche Politik beschwert sich gegen Unrechtsstaaten wie Nordkore, China, Ukraine, Russland, etc. aber selber mutiert unser Land in einem vollständige Überwachung und Diktatur. - Recht und Freiheit ist doch nur noch ein Lippenbekenntnis! Und so könnte ich ewig weiter machen! Was stimmt in diesem Land von scheinbaren intellektuellen Schlauköpfen nicht ?
harmonika53@aol.com am 10.02.2013 16:32:10
Wenn ich so die Meinungen meiner Vorschrei- ber lese, frage ich mich wo leben wir den? Sexistisch ist, wenn ich Zeitungen und Zeit- schriften aufschlage und mich schaut eine ganz nackte Frau an.Männer habe ich noch nie in einer Zeitung nackt vorgefunden vvrgefunden.Wiso eigentlich nicht.Es gibt Porno-Chops und andere Etablisiments, ohne das darüber eine Sexismusdebatte geführt wird.Sie bieten ja auch die Rubrick "Kontakt" an, wo sich Menschen anbieten können.Aber das ist nun mal die doppelte Moral, Gelddenken und Unehrlichkeit die in unserer Gesellschaft vorherrscht. Leider ist es so ich kann es auch nicht ändern.Diskretion ist in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß, alles mus bis aufs letzte ausgepresst und breitgetreten werden.
harmonika53@aol.com am 10.02.2013 16:11:17
Warum sollte er zurücktreten?wenn die"Dame" 1 Jahr benötigt, um mit sich ins reine zu- kommen.Sie soll sich so anziehen wie Frau K. von den Grünen, der passiert sowas sicher nicht.Entweder ich trage das was ich habe zur Schau oder ich muß mich anders kleiden oder keine fragwürdigen Örtlichkeiten aufsuchen.und aus
Wölfle am 08.02.2013 18:48:11
am besten zurücktreten, wenn ihm das nicht schwerfällt
ingeborg kluge am 07.02.2013 19:30:51
Was für Werte und Ideale vermittelt ein Politiker bzw. eine ganze Partei mit ihrem Tun und Handeln unseren Kindern und jungen Erwachsenen. Das Verhalten von Herrn Brüderle zeigt, welch Geistes Kind er ist.
Sebastian Hakelmacher am 06.02.2013 15:22:49
„Sie können ein Dirndl auch ausfüllen“, sagte FDP-Frontmann Rainer Brüderle zu einer Journalistin. Sexismus oder nur ein Altherrenwitz? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit die Nation sehr emotional. Wir möchten ganz unaufgeregt der Sache nachgehen, wo die Grenze zur sexuellen Belästigung im Arbeitsleben verläuft. Was sagt das Gesetz? Die sexuelle Belästigung ist in § 3 Abs. 4 AGG gesetzlich definiert: Es muss ein sexuell bestimmtes Verhalten vorliegen, das eine Würdeverletzung des „Opfers“ bezweckt oder bewirkt. Ausdrücklich als Beispiele werden genannt Berührungen, Bemerkungen oder das Zeigen pornographischer Abbildungen. Sexuelle Belästigungen können also nach der gesetzlichen Definition sowohl tätlich („Angrapschen“), verbal als auch rein gestisch erfolgen. Das Verhalten muss zudem unerwünscht sein. Einvernehmliche Handlungen sind keine „Belästigung“. Nach der Rechtsprechung des BAG muss die Unerwünschtheit durch eine erkennbare Ablehnung nach außen getreten sein. Alleine z.B. aus einem großen Altersunterschied des Mannes zur Frau lässt sich keine Ablehnung der Frau schließen (BAG 25.3.2004, 2 AZR 341/03). Dennoch muss nicht stets aktive Gegenwehr erfolgen. Ausreichend ist - je nach Situation - auch die durch Passivität deutlich werdende Ablehnung. Was ist eine körperliche Belästigung? Klare Fälle sexueller Belästigung betreffen häufig körperlichen sexuell motivierten Kontakt. Eine besondere Schwere ist hier nicht erforderlich, um von einer sexuellen Belästigung sprechen zu können. Auch der einmalige „Klaps“ auf den Po erfüllt den Tatbestand. Ebenso kann eine sexuelle Belästigung darin bestehen, dass die im kollegialen Umgang übliche minimale körperliche Distanz unterschritten wird und eine Arbeitskollegin gezielt unnötig und wiederholt angefasst wird. Was ist eine verbale Belästigung? Auch verbale sexuelle Belästigungen sind häufig klar zu beurteilen. So wurde z.B. ein Möbelverkäufer gekündigt, der u.a. die Vorzüge seines Geschlechtsteils durch Vergleiche mit einem Zollstock gegenüber einer Kollegin unangebracht verdeutlicht hatte (BAG 9.6.2011, 2 AZR 323/10). In anderen Fällen ist die Grenzziehung schwieriger. Möglicherweise als Kompliment gemeinte Bemerkungen über körperliche Reize („Sie können ein Dirndl gut ausfüllen“) dürften solange nicht als sexuelle Belästigung gelten, als die Würde des Gegenübers nicht verletzt wird. Weist die Betroffene dagegen darauf hin, dass sie solche „Komplimente“ nicht mehr hören möchte, ist im Wiederholungsfall von einer sexuellen Belästigung auszugehen. Belästigung durch pornographische Darstellungen Sexuelle Belästigungen können auch darin bestehen, dass unerwünschte E-Mails oder Filmclips mit pornographischem Inhalts versendet werden. Auch die Übergabe eines „Gutscheinhefts“ mit verschiedenen Sexualpraktiken zum „Einlösen“ an eine Arbeitskollegin stellt eine sexuelle Belästigung dar, die zur Kündigung berechtigt (ArbG Braunschweig, 16.10.2007, 2 Ca 93/07).
Jens Kretschmer am 05.02.2013 20:56:04
Sexismus darf nicht weiter aktzeptiert werden und soll bestraft werden, wo es nur geht. Und Herr Brüderle macht auch so einfach kein gutes Bild als Spitzenkanidat.
harmonika53@aol.com am 03.02.2013 20:06:02
Warum soll Herr Brüderle zurücktreten? Das was er gesagt haben soll ist doch nicht sexistisch.Es ist doch eher ein Kopliment.wer sowas nicht mag, sollte Bars in Hotels oder ähnliche Etablisimemts tunlichst meiden.Vor allem sollte Frau nicht so lange warten, bis sie damit an die Öffentlichkeit tritt.
ludwig erhardt am 31.01.2013 00:07:01
Was Brüderle sich herausgenommen hat, ist alles andere als OK - wie Marburgs CDU-Nachwuchshoffnung Philipp Stompfe ihm beispringt, ist eine Frechheit: "Freuen Sie sich doch über das von Gott gegebene Geschenk...“ Lebt wohl noch im Adenauer-Deutschland, das Jüngelchen..
Freund Hubert am 30.01.2013 23:41:33
Leider ist es nicht nur der notgeile Herr Brüderle, sondern auch die Herren Stompfe und Co., welche sich öffentlich dazugehörig erklären. Man kann deshalb annehmen, daß sie als Fan's von Bushido, dessen Lieder wörtlich nehmen.