Nach den Hartz-IV-Regelsätzen braucht ein Kind nicht viel Geld zum Leben: Bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 215 Euro, danach 251 Euro, ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat. Die Wohlfahrtsverbände fordern eine deutliche Erhöhung: Die jetzigen Regelsätze seien "Armutssätze", kritisiert etwa Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. "Damit kann man kein Kind über den Monat bringen."Auch das Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht halten diese Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig niedrig. Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zu niedrig sind.