Füße still halten! Der hessische Landtag hat entschieden, dass auch künftig an "stillen Feiertagen" nicht getanzt werden darf.
Kein Witz: Nach dem hessischen Feiertagsgesetz ist das Tanzen beispielsweise in der Disco am Karfreitag komplett verboten. An bestimmten anderen Feiertagen wie etwa dem 1. und 2. Weihnachtstag gilt ein zeitlich begrenztes Tanzverbot.
Dies hatte ein Offenbacher DJ kippen wollen und eine von 5800 Partygängern unterstützte Petition beim Landtag eingereicht. In seiner Begründung plädierte er für eine "Trennung von Kirche und Staat", jeder müsse selbst entscheiden können, wann und ob er tanzen will.
Nun hat Hessens CDU/FDP-Koalition das Feiertagsgesetz zwar schonmal zugunsten von Autowaschanlagen, Videotheken und Bibliotheken geändert. Beim Thema Tanzen bleibt der Landtags-Petitionsausschuss aber unnachgiebig: Das Verbot ergebe sich aus dem im Grundgesetz vorgeschriebenen Sonn- und Feiertagsschutz.
Nun ist die Vorstellung, dass es mehr Tage der Ruhe und Stille, der inneren Einkehr geben sollte, eigentlich sehr verlockend. Wie wäre es denn mal mit einem Affentanz-Verbot für unsere Bundesregierung? Deren unsägliches, ewiges Koalitions-Gezänk, etwa über die Euro-Rettung, mag sich schon lange niemand mehr anschauen.
So ein Verbot wünsche ich mir aber nicht erst für die nächsten Feiertage ...