... nennt der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) den von der Landesregierung geplanten Stellenabbau und die Schließungen innerhalb der hessischen Justizbehörden. Begründet werden diese Maßnahmen mit Sparnotwendigkeiten, die den Ländern u.a. durch das von der Bundesregierung geschnürte Sparpaket bzw. durch die besonderen Schwerpunkte der schwarz-gelbe Ausgaben- und Steuerpolitik auferlegt werden.
Den Richtern und Staatsanwälten der chronisch unter Personalmangel leidenden hessischen Justizbehörden, die sich für den grundgesetzlich garantierten Rechtsschutz für jeden Bürger durch eine bürgernahe Gerichtsbarkeit stark machen und die daher vor einem Sterben der Gerichte warnen, hielt Hahn entgegen, sie würden auf hohem Niveau klagen.
Erstaunlicherweise stützt sich die hessische Landesregierung bei ihren Sparmaßnahmen auf Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofes. Dessen Empfehlungen bestätigen jedoch ausdrücklich, dass z.B. kleine Arbeitsgerichte eine sehr arbeitseffiziente und schlagkräftige Organisationseinheit darstellen können. Als Beispiele für effektive Arbeitsweise werden die Arbeitsgerichte in Marburg und Wetzlar herausgestellt. In einer starken Demokratie mit einer funktionierenden Gewaltenteilung ist eine ortsnahe und gut funktionierende Rechtsprechung sehr wichtig und wird sogar von Wirtschaftsexperten als Standortvorteil gesehen.
Mehr infos über die Konsequenzen von hessischen Gerichtsschließungen unter www.gerichtesterben.de und auf der Demo am 2.10. in Marburg.
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