500 Euro sollen Studierende ab dem Wintersemester 2007/08 pro Semester bezahlen. Es geht aber auch noch teurer: Bei Promotions-Studiengängen und anderen "Ausnahmefällen" könnten die zwölf hessischen Hochschulen nach dem vergangen Freitag von der Landesregierung beschlossenen Gesetzentwurf bis zu 1500 Euro von den Studis abverlangen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht sind etwa für Eltern kleiner Kinder geplant. Sie sollen sich für bis zu sechs Semester von den Gebühren befreien lassen können.
Bezahlt werden muss allerdings nicht sofort: Rechtzeitig zur Einführung der Gebühren sollen alle Studierenden Anspruch auf Darlehen des Landes haben. Die Rückzahlung beginne frühestens zwei Jahre nach Ende des Studiums und erst, wenn die Absolventen genug Geld verdienten, sagte Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU). Dadurch werde gewährleistet, "dass niemand aus wirtschaftlichen Gründen an der Aufnahme des Studiums oder an seinem erfolgreichen Abschluss gehindert wird", betonte Corts, der durch die Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung auch eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen sieht. Für viele nicht akademische Ausbildungsberufe müssten die Absolventen längst Entgelte zahlen, so der Minister.
Dass sehen die Studierendenvertretungen freilich ganz anders und lehnen den Gesetzentwurf vehement ab. "Hessen kann es sich als wirtschaftsstarke Region durchaus leisten, ein gebührenfreies Studium zu garantieren - nur möchte dies der Wissenschaftsminister nicht", ärgert sich etwa die Marburger AStA-Vorsitzende Lena Behrendes. Das von der Landesregierung vorgesehene Kreditmodell könne die verheerenden sozialen Folgen nicht mildern, kritisiert die Landeskonferenz der hessischen Studierendenvertretungen. Denn der Gesetzentwurf sehe im Gegenteil sogar eine Vielzahl von weiteren Diskriminierungen vor: so würde Menschen über 35 kein Kredit mehr gewährt und ausländische Studierende mit bis zu dreifach so hohen Gebühren belastet.
Der Entwurf sei gesellschafts-, sozial- und wachstumspolitisch "widersinnig", sagt Umut Sönmez, AStA- Referent für Hochschulpolitik der Gießener Justus-Liebig-Universität. Er kündigte eine Verfassungsklage vor dem hessischen Staatsgerichtshof an.
Schließlich ist Hessen das einzige Bundesland, in der die Landesverfassung Studiengebühren eigentlich ausschließt. Vor rund fünf Wochen hatte der Berliner Staatsrechtler Christian Graf Pestalozza in einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten allerdings einen verfassungsgemäßem Weg, um Studenten zur Kasse zu bitten, ausgemacht: Er kommt zu dem Schluss, dass Studiengebühren in Verbindung mit dem jetzt von der Koch-Regierung geplanten Studentendarlehen sozialverträglich und damit auch in Hessen möglich wären.
Aus Sicht von SPD-Hochschulpolitiker Michael Siebel ist das freilich "ein bestelltes Gutachten", das zu einem "bestellten Ergebnis" führe. Falls die SPD den Regierungsplan im Parlament nicht verhindern könne, kündigte auch er eine Klage vor dem Staatsgerichtshof an.
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