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Thema der Woche | 12. Juni 2014

Berufsverbot für Dr. House

Medizin-Rechtsanwalt klärt Studierende auf – Foto: Coordes

"Er hat ein klares Feindbild – uns Ärzte", sagt der Medizinprofessor Jürgen Schäfer zur Begrüßung: "Ich habe ihn fürchten gelernt, weil er häufig gegen uns klagt", sagt er über Patientenanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler. In der Tat hat der 60-jährige Fachanwalt für Medizinrecht ungezählte Prozesse gegen Ärzte geführt – besonders häufig gegen das Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Schließlich betreibt er seine Kanzlei vor Ort. Und er war nach eigenen Angaben seit zwölf Jahren nicht mehr bei einem Arzt – zu viel hat er bereits an Missgriffen erlebt.

Trotzdem hat Kardiologe Schäfer den Experten ins Marburger Uni-Klinikum eingeladen, um den Studierenden zu erklären, wie oft Fernseharzt Dr. House bereits seine Approbation verloren hätte. Denn auch Schäfer ist kein "normaler" Medizinprofessor. Mit seinen Vorlesungen nach dem Vorbild der beliebten US-Fernsehserie mit Hugh Laurie als Dr. House wurde er bundesweit als "deutscher Dr. House" bekannt und als "Arzt des Jahres" ausgezeichnet. Ende vergangenen Jahres gründete er das "Zentrum für unerkannte Krankheiten" am Marburger Universitätsklinikum.

Seinen Vorlesungen um den medizinisch begnadeten Dr. House und den rätselhaften Erkrankungen der Patienten schickt er allerdings immer eine Warnung voraus: "Die durchgeknallte Persönlichkeit eines Dr. House entspricht in keinster Weise dem Arztbild der Philipps-Universität", schärft er seinen Studierenden ein: "Menschlich entwickeln Sie sich bitte nicht so." Ziel des Seminars mit Rechtsanwalt Ziegler war es nun, den Studierenden zu erklären, wie viele Jahre Knast auf das Fehlverhalten des Fernseharztes stehen.

Doch Ziegler war gnädig mit dem schwierigen Dr. House, der gleichwohl immer wieder rätselhafte Krankheiten aufspürt. Nur einmal ging er angesichts der gezeigten Schlüsselszenen aus der Serie davon aus, dass House die Approbation aberkannt worden wäre: Da hatte er vor einem Ausschuss bewusst gelogen und bestritten, dass seine auf eine Herztransplantation wartende Patientin nach den offiziellen Kriterien als Empfängerin eigentlich ungeeignet war: "Wer so etwas macht, ist seine Approbation möglicherweise auf Dauer los", urteilte Ziegler, obgleich er menschlich ein gewisses Verständnis für das Verhalten des Arztes hatte.

In den anderen Fällen wären Dr. House und seine Kollegen wohl glimpflicher davongekommen: In einem Fall hatte ein Assistenzarzt versehentlich das falsche Bein angiografiert (Blutgefäße radiologisch dargestellt). Dies sei zwar eine fahrlässige Körperverletzung, so Ziegler, werde aber höchstens mit Schadensersatz und Schmerzensgeld geahndet: "Da muss es schon dicke kommen, damit Ärzte bestraft werden", sagte er. Als Beispiel schilderte den Fall eines an Lungenkrebs erkrankten Mannes, dem die gesunde Lunge herausoperiert wurde – das Todesurteil für den Patienten.

In anderen Fällen hätte sich Dr. House darauf berufen können, dass es sich um akute Notsituationen handelte, obgleich jeder Eingriff in den Körper ohne Einwilligung des Patienten als Körperverletzung gilt. So wäre Dr. House wohl glimpflich davongekommen, als er eine Patientin operierte, obgleich diese sich lautstark dagegen wehrte – er zog ihr einen meterlangen Fischbandwurm. Möglicherweise sei angesichts einer akuten Kobalt-Vergiftung auch der diagnostische Eingriff an einer anderen Patientin gerechtfertigt gewesen, für den Dr. House kein Einverständnis hatte, so Ziegler.

Um nach Zecken zu suchen, blockierte der Fernseharzt einen Aufzug mit einer Patientin auf dem Weg in die Intensiv-Station, was juristisch als Freiheitsberaubung gilt. Ziegler sah darin allerdings kein Versäumnis: "Wenn dadurch Leben gerettet wird, geht das letztendlich straflos aus."

Gesa Coordes

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