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Express Online: Thema der Woche
Express Online: Thema der Woche | 20. Mai 2010

Solarsatzung vor Gericht gescheitert

Solarsatzung
Die Marburger Solarsatzung gilt flächendeckend für alle privaten und gewerblichen Hausbesitzer. Je nach Hausgröße werden mindestens vier Quadratmeter Sonnenkollektoren gefordert.
Ausnahmen gibt es bei Unternehmen, verschatteten Dächern und denkmalgeschützten Häusern. Dann sind Alternativen wie Photovoltaik, Wärmedämmung, Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung möglich.
Wer die Solarpflicht nicht erfüllt, muss mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen. Soziale Härtefälle können befreit werden.
Für die bundesweit einzigartige Solarsatzung erhielt die Stadt Marburg 2008 den Deutschen Solarpreis. Die Jury der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien, Eurosolar, mit Sitz in Bonn würdigte die Satzung als "vorbildliche und wegweisende Gesetzesinitiative".
Gesa Coordes
Marburger geben nicht auf / Überarbeitung geplant

Die Stadt Marburg hat mit ihrer umstrittenen Solarsatzung eine juristische Schlappe erlitten: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage der Kommune gegen die Beanstandung ihrer Solarsatzung abgewiesen. Trotzdem ist Bürgermeister Franz Kahle (Grüne) zuversichtlich, dass die Solarpflicht möglicherweise noch in diesem Herbst in Kraft tritt. Die Kritikpunkte des Gerichts ließen sich relativ schnell ausräumen, erklärte er auf Anfrage. Deswegen plädiert der Grüne dafür, dass die Stadtverordnetenversammlung noch im Juni eine überarbeitete Solarsatzung beschließt. Dann könnte die Solarpflicht bereits ab September gelten.

Die bundesweit einmalige Satzung verpflichtet die Marburger Bauherren, sich eine Solaranlage aufs Dach zu setzen, wenn sie ein Haus bauen, ein Dach sanieren, ein Gebäude erweitern oder eine Heizungsanlage austauschen. Damit will die Stadt zum deutschen Vorreiter für Solarpflicht werden. Ähnliche Vorschriften gibt es bislang nur in Israel und Spanien.

Das Verwaltungsgericht Gießen würdigte ausdrücklich die großen Bemühungen der Stadt um einen Beitrag zum Klimaschutz. Abgewiesen wurde die Klage vor allem wegen des "Kleingewürfelten", wie Richter Ulrich Spies es nannte: Inzwischen gibt es ein neues Bundesgesetz, dass die Solarpflicht bei Neubauten regelt. Die Sonderregeln für Unternehmen widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz. "Unverhältnismäßig" nannte er die Solarpflicht bei Häusern mit weniger als 50 Quadratmetern Grundfläche. Auch bei Reparaturmaßnahmen sei die Satzungsregelung unverhältnismäßig. Hier müsse es schonende Übergangsbestimmungen geben.

Kahle hatte argumentiert, dass bei unvorhergesehenen Dachreparaturen wie etwa nach einem Tornado ohnehin Härtefallregeln greifen. Das soll nun noch präziser formuliert werden, sagte er nach dem Urteil. "Das Gericht hat keinen Punkt beanstandet, der vom Regierungspräsidium gerügt wurde", betonte er.

Trotzdem frohlockt der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch: "Das Gericht hat unsere Auffassung in vollem Umfang bestätigt." Auch politisch lehnt Posch den Solarzwang ab: "Den Bürgern soll nicht von oben aufgezwungen werden, was sie machen sollen."

Die rot-grün regierte Stadt versucht bereits seit 2008, die Solarpflicht durchzusetzen. Doch der grüne Bürgermeister hat mächtigen Gegenwind durch konservative Politiker und Unternehmer. Die Marburger Bürgerliste sprach sogar von "Ökodiktatur". Das Regierungspräsidium stoppte die Satzung bereits wenige Monate nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Begründung: Eine Kommune habe nur Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, nicht aber die globalen Klimaschutzprobleme zu lösen. Zudem greife die Satzung unzulässig in das Eigentumsrecht ein. Gegen die Beanstandung hatte die Stadt geklagt.

Nach einem ersten Termin vor dem Verwaltungsgericht einigten sich die Kontrahenten bereits auf eine abgemilderte Variante der Solarsatzung. "Damit hätten wir gut leben können", sagte Regierungsvizepräsident Hans-Otto Kneip. Doch der bereits ausgehandelte Vergleich wurde vom hessischen Wirtschaftsministerium gekippt. Richter Spies bedauerte dies in der Verhandlung: "Der Vergleich war eine gute Lösung."

Gesa Coordes

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