Drachenbootfahren kann als Breiten- oder Leistungssport betrieben werden. Jede/r Teilnehmer/in muss 50 m in leichter Kleidung (Sportbekleidung) schwimmen können und in der gesundheitlichen Verfassung sein, eine sportliche Betätigung dieser Art auszuüben.
Die Boote inklusive Equipment und erfahrene Steuerleute werden vom Veranstalter gestellt. Die Verwendung eigener Paddel ist erlaubt. Beim Rennen sind keine Hilfsmittel zur Taktgebung außer Stimme und Trommeln erlaubt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (ggf. als formloses Schreiben beifügen).
Die teilnehmenden Teams sind verpflichtet, sich vollständig und pünktlich mindestens 30 Minuten vor ihren Startterminen bei der Rennleitung zu melden, damit die vorgeschriebene Einweisung aller Teilnehmer sachgerecht durchgeführt werden kann.
Der Team-Captain ist verantwortlich für sein Team, die Einhaltung der Rennregeln und der Sicherheitsbestimmungen. Er verpflichtet sich, alle Teilnehmer/innen seiner Mannschaft über die Teilnahmebedingungen zu informieren.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten (z.B. Kampfrichter, Steuerleute und DLRG) ist unbedingt Folge zu leisten.
Jede/r Teilnehmer/in nimmt an der Veranstaltung, insbesondere am Training und am Rennen, auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung teil.
Der Veranstalter und die beteiligten Organisationen übernehmen keinerlei Haftung. Dies gilt auch für den Verlust und/oder die Beschädigung von mitgeführten und abgelegten Gegenständen.
Merklich alkoholisierte Paddler/Trommler können vom Veranstalter mit Startverbot belegt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (Gewitter, Sturm, Hochwasser) und aufgrund von besonderen Ereignissen (behördlichen Anordnungen, Streik, Terror, Krieg etc.) die Veranstaltung zu kürzen oder diese abzusagen. Es erfolgt keine Erstattung der Startgebühr.
Das Aufstellen von Zelten und das Grillen ist auf dem Festgelände untersagt. Ebenso das Mitbringen von größeren Mengen eigener Getränke. Das Festgelände darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
Es können nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt werden. Die Startgebühr ist vorab, aber bis spätestens 6 Wochen vor dem Stadtfesttermin zu begleichen. Wenn ein Team am Wettkampftag nicht erscheint, erfolgt keine Erstattung der Startgebühr.
Es bestehen exklusive Werbeabkommen mit Sponsoren zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung. Deshalb ist Werbung, die vom Veranstalter (Marbuch Verlag GmbH) nicht schriftlich genehmigt ist, untersagt.
Eine Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, Regeln, Anweisungen oder auch unsportliches Verhalten kann zur Disqualifikation Einzelner und/oder des gesamten Teams führen.